Für Bestandsgebäude können Energieausweise auf Grundlage des ingenieurmäßig errechneten Energiebedarfs, oder auf Grundlage des gemessenen Energieverbrauchs erstellt werden. Welches Verfahren anzuwenden ist, hängt u.a. von der Anzahl der Wohneinheiten und vom Baujahr des Gebäudes ab. Der Ausweis hat 10 Jahre Gültigkeit haben.
Warum: Der Energieausweis resultiert aus der Umsetzung der EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden in Form der Energieeinsparungsverordnung. Für Neubauten ist der Energieausweis ohnehin schon ab 2002 vorgeschrieben. Zielsetzung ist es, die Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden herbeizuführen. Hierdurch soll der Ressourcenverbrauch vermindert, die CO2-Emissionen abgesenkt und zudem die Betriebskosten eines Gebäudes verringert werden.
Nicht außer Acht zu lassen ist hierbei auch, dass durch energetische Verbesserungen des Gebäudes eine Werterhaltung und auch Wertsteigerung der Immobilie erfolgt (siehe hierzu auch Stichwort Energieberatung).
Wer: Dipl.-Ing. Architekt Jochen Bernabei, Aussteller gemäß dena-Liste, zertifizierter Gebäudeenergieberater mit Eintragung in die BAFA-Liste (Bundesamt für Wirtschaft- und Ausfuhrkontrolle).
Wieviel: Die Kosten für einen Energieausweis sind abhängig von der Gebäudegröße (Einfamilienhaus / Mehrfamilienhaus) und der Gebäudeart (Wohnhaus / Bürogebäude).